Narrensicher
Sicherheitshinweise für den Schmalzlocher Fasentumzug
MERKBLATT
Stand: November 2010:
1.) Versicherungsschutz:
1.1.) Am Hördener Fastnachtsumzug dürfen nur Fahrzeuge teilnehmen, für die eine ordnungsgemäße Haftpflichtversicherung besteht.
1.2.) Halter von Fahrzeugen mit „Grüner Nummer“ sollten mit ihrem Versicherer vorher abklären, ob das Risiko der Mitwirkung bei einer Brauchtumsveranstaltung durch die Versicherung mit abgedeckt ist.
1.3.) Die Versicherungsdaten sind auf der Erklärung der Fahrzeugführer anzugeben.
2.) Zugmaschinen
2.1.) Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge (mit Anhängern) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h dürfen am Umzug teilnehmen, wenn diese eine Betriebserlaubnis besitzen und für jede eingesetzte Zugmaschine ein Kennzeichen zugeteilt ist. Die aus diesen Fahrzeugen bestehenden Züge dürfen im Rahmen dieser Veranstaltung auch bei der An- und Abfahrt mit der Fahrerlaubnis der Klasse L geführt werden. Der Fahrzeugführer muss allerdings das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2.2.) Am Umzug teilnehmende Fahrzeuge, bzw. Züge dürfen bei der An- und Abfahrt nicht mehr als 25 km/h fahren. Während des Umzugs darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
3.) Anhänger und Aufbauten
3.1.) Die Ladefläche der Fahrzeuge und Anhänger, auf denen Personen mitgeführt werden, muss eben, tritt- und rutschfest sein. Für jeden Sitz- oder Stehplatz muss eine ausreichende Sicherung gegen Verletzungen oder Herunterfallen bestehen. Die Aufbauten müssen sicher gestaltet und am Anhänger fest angebracht sein.
3.2.) Werden Personen bei der An- und Abfahrt mitgeführt, müssen mit dem Anhänger fest verbundene Sitzplätze vorhanden sein. Auf dem Anhänger dürfen nur so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Personen müssen während der Fahrt sitzen.
3.3.) Auf den Festwagen sollen während des Umzugs Sitzplätze vorhanden sein. Stehplätze dürfen während des Umzugs nur bei Schrittgeschwindigkeit benutzt werden.
3.4.) Durch Aufbauten und mitgeführte Personen darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeuge und Anhänger nicht überschritten werden.
3.5.) Die Aufbauten der Festwagen sind so fest und sicher zu gestalten, dass Personen auf dem Fahrzeug und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden können. Scharfkantige oder sonstige gefährliche Teile dürfen nicht hervorstehen. Bei beweglichen Teilen ist auf eine Vermeidung von Verletzungen durch Einklemmen zu achten. Mitfahrende Personen sind durch geeignete Einrichtungen vor dem Herunterfallen zu schützen. Auf entsprechende Höhe und Stabilität ist zu achten.
3.6.) Für die Höhe und Breite der Aufbauten gilt § 22 Abs. 2 StVO. Eine Überschreitung der Höhe von 4 m ist nur bedingt zulässig, wenn dies die Kippsicherheit und der vorgesehene Fahrweg unter Berücksichtigung von evtl. Überleitungen und Brücken oder anderen Hindernissen zulässt. Die Narrenzunft weist in diesem Zusammenhang auf den Fähnchenschmuck über dem Umzugsweg hin.
4.) Verkleidungen am Fahrzeug oder Gespann
4.1.) Alle Festwagen sind so zu gestalten, dass keine Personen unter die Räder der Fahrzeuge geraten können. Zu diesem Zweck sind die Festwagen ringsum bis nahe an den Boden zu verkleiden, so dass es nicht möglich ist, zwischen die Achsen oder das Fahrzeug zu gelangen. Auch im Bereich der Zuggabel ist die Verkleidung entsprechend tief herunterzuziehen oder anderweitig so zu sichern, damit niemand zwischen Zugmaschine und Anhänger geraten kann. Die Verkleidung ist dabei so anzubringen, dass sie auch kräftigem Druck standhält.

4.2.) Sollte das amtliche Kennzeichen durch die Verkleidung verdeckt sein, so ist dieses auf der Verkleidung anzubringen.
4.3.) Bei Verkleidungen an der Zugmaschine oder am Fahrzeug muss der KfZ-Führer ein nach vorne ausreichendes Sichtfeld haben, so dass er auch dicht vor dem Fahrzeug befindliche Personen, insbesonders Kinder, erkennen vermag. Ebenso muss die Sicht nach den Seiten und rückwärts u.U. durch zusätzliche Außenspiegel gewährleistet sein.
4.4.) Während der Umzugsteilnahme muss durch Begleitpersonen (Wagenengel) sichergestellt sein, dass keine Personen unter oder insbesonders zwischen Zugmaschine und Anhänger können. Es muss mit unberechenbarem Verhalten von Kindern und Betrunkenen gerechnet werden.
Die Narrenzunft Hörden weist ausdrücklich darauf hin, dass sie jeden Festwagen, der gegen die Sicherheitsbestimmungen verstößt, zurückweisen muss.
5. An- und Abfahrt
5.1.) Die Bundesstraße 462 darf zwischen dem Anschluss “Gernsbach-Nord” in Richtung Rastatt und umgekehrt (Kraftfahrstraße) nicht benutzt werden.
5.2.) Besondere Vorsicht ist bei der An- und Abfahrt örtlicher Gruppen bei der Überquerung der Bahnübergänge im Verlauf der Hördener Straße und der Klingelbergstraße geboten.
6. Allgemeine Verhaltensregeln während des Umzuges
6.1.) Den Anordnungen der Aufsichtspersonen des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.
6.2.) Die Narrenzunft behält sich vor, während der Aufstellung bezüglich der Verkehrstaug-lichkeit der Fahrzeuge, Funktionalität, Stabilität und Sicherheit der Aufbauten und Verkleidungen stichprobenartige Prüfungen vorzunehmen und im Bedarfsfall entsprechend geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
6.3.) Der Umzug beginnt um 14:11 Uhr. Alle Zünfte und Gruppen finden sich bis 13:30 Uhr am ausgewiesenen Aufstellungsort in der Kanalstraße mit Fahrtrichtung Gernsbach ein.
6.4.) Um einen zügigen Ablauf des Umzugs zu gewährleisten, werden die Fahrer der Festwagen aufgefordert, auf einen Abstand zu Vorgruppe von maximal 15 bis 20 Metern zu achten.
6.5.) Die Gruppen werden aufgefordert, die Strecke möglichst kompakt zu durchlaufen und sich nicht auseinander zu ziehen. Das schönste Bild für die Zuschauer ist es, wenn eine Gruppe als Gesamtbild auftritt und nicht als Einzelfiguren.
6.6.) Sondervorführungen dürfen den Umzug nicht unnötig aufhalten. Nach Darbietungen auf der Strasse während des Umzuges sollte sich die Gruppe sofort wieder an die vorhergehende Gruppe anschließen.
6.7.) Zuschauer dürfen nicht gefesselt oder sonst in Ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden, z.B. mit Kabelbindern, Klebeband, Christbaumnetzen oder ähnlichem.
6.8.) Auch beim Umzug gelten die Vorschriften des Landkreises Rastatt zur Müllreduzierung und Abfallvermeidung. Insbesondere ist es untersagt, Verpackungen oder Flaschen von den Festwagen herunterzuwerfen. Die Umzugsteilnehmer sind verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Abfallbeseitigung selbst Sorge zu tragen.
6.9.) Die Verabreichung von Flaschen oder Gläsern an Zuschauer ist verboten.
6.10.) Das Mitführen von Stroh, Heu, Konfetti oder ähnlichem Wurfmaterial ist streng verboten. Solche Teilnehmer werden vom Umzug ausgeschlossen.
6.11.) Das Benutzen von Knallkörpern und Schreckschusswaffen etc. ist verboten. Solche Teilnehmer werden vom Umzug ausgeschlossen.
6.12.) Zugmaschinen und Anhänger sind von mindestens 4 Wagenengeln zu begleiten (s. auch Punkt 4.4.)
6.13.) Es gelten uneingeschränkt die Vorschriften der StVO.
6.14.) Für die Fahrer der Zugmaschinen gilt die 0-Promille-Grenze. Alkoholisierte Fahrzeugführer werden konsequent ausgeschlossen.
6.15.) Die Umzugsgruppen verpflichten sich in Eigenverantwortung zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol sowohl gegenüber dem Publikum wie in der eigenen Gruppe. „Kein Alkoholausschank an Minderjährige“ ist hierbei der Leitsatz und oberste Ziel.
7. Anmeldung
7.1.) Jede teilnehmende Gruppe muss der Narrenzunft bereits mit der Zusage einen Verantwortlichen für den Umzug mit E-Mail-Adresse sowie Adresse, Telefon und Handynummer benennen.
7.2.) Jede teilnehmende Gruppe mit Zugmaschine muss spätestens bei der Aufstellung die Erklärung des Fahrzeugführers vom Fahrzeugführer ausgefüllt und unterschrieben der Narrenzunft vorlegen. Liegt diese Erklärung nicht vor, ist eine Teilnahme am Umzug nicht möglich.
7.3.) Bei Handorgel, Musik oder Gesang ist der Anmeldung eine Liedfolge für die Weitermeldung an die GEMA beizufügen. Ohne diese Liedfolge ist eine Teilnahme am Umzug nicht möglich. Bei der Liedfolge ist der Titel, der Komponist/Bearbeiter und nach Möglichkeit der Verlag anzugeben. Fragen hierzu beantwortet gerne die Geschäftsstelle der Narrenzunft. Dort sind auch Formulare erhältlich.
Bitte alles narrensicher machen !