Das Scheibenschlagen

  

Das wohl in seiner Ursprünglichkeit älteste erhaltene Fastnachtsbrauchtum in Hörden ist das Scheibenschlagen. Der Brauch war und ist teilweise noch im schwäbisch-alemannischen Sprachraum, im Südtiroler Vinschgau und Vorarlberg verbreitet. In Hörden ist überliefert, dass  die eingewanderten Tiroler das Scheibenschlagen in der althergebrachten Form im Murgtal weiterführten. Belegt ist diese Theorie aber nicht.
Fest steht jedenfalls, dass es am 16. Juni 1828 zu einer Rügung der Hördener durch das Gernsbacher Bezirksamt kam, in der der Brauch des Scheibenschlagens verboten wird.
Im Originaldokument an den "Schultheiß zu Hörden"  heißt es:
"Die Abhaltung des Rüggegerichts zu Hörden betreffend:
§ 22
Es soll in dortiger Gemeind der Unfug bestehen, dass an den zwey Sonntagen vor Fastnacht die jungen Leute auf einem Berge ganz nah beim Dorf Feuer machen, Räder anzünden, und die feurigen Räder unter großem Lärmen den Berg hinab werfen. Dieser Unfug kann fernerhin nicht mehr geduldet werden, da derselbe nicht nur für das Dorf feuergefährlich ist, auch schon Schaden entstund, sondern auch in sittlicher Beziehung von großem Nachteil ist. Der Bürgermeister hat daher diesen Unfug mit allem ihm zu Gebot stehenden Mitteln entgegen zu wirken, solches in der Gemeind förmlich zu verbitten und bekannt zu machen, dass dieser Unfug von dem Bezirksamt nicht nur mit Geldstrafen, sondern auch mit Gefängnisstrafe gerügt werde. Der Bürgermeister hat dem Polizeidiener aufzugeben, dass er an den beiden Sonntagen vor der Fastnacht auf die Übertreter fahnden, und sie anhero anzeigen solle! Nöthigenfalls ist die Gendarmerie zu Hilfe zu rufen."
Nördlich von Hörden, oberhalb des Hinterdorfs, erhebt sich der "Scheibenberg", von wo aus seit jeher das Scheibenschlagen durchgeführt wird. Das Hördener Funkenfeuer ist keine reine Wintersonnenwendfeier, wie sie häufig im alemannischen Raum stattfindet, es basiert vielmehr, so undefinierte Quellen, auf alten Tiroler Traditionen und ist ein Jux der ledigen Burschen im Dorf. Aus dem Flug der entzündeten Räder wurde früher die Zukunft des von der Bergkuppe heruntergerufenen ledigen Paares gedeutet.
Jedes Paar (und jede glühende Scheibe) begleitete der Scheibenwurfspruch:
"Die Schiib, die Schiib, die geht so wit, die geht so wit, die geht mit dem "Vinzenz" und der "Kreszentz" in d'Höh!"
Heute werden die Pärchen ausgerufen und immer wieder mit dem Spruch: "Die Schieb´, die Schieb`, die geht so weit, die geht so weit in d`Höh!" beendet.

Die Liste der Paare wird von den Burschen zusammengestellt und auf dem laufenden gehalten. Alte Hördener berichten mit spitzbübischer Freude über das "Organisieren" von Heu und Stroh, das, auf dem Weg verzettelt, die Spur hin zum Tatort des Diebstahls aufzeigte. Doch trotz kräftiger Watschen oder Ohrfeigen konnte dem "Strohklau" nicht Einhalt geboten werden. Über den Lerchenberg wurde das Stroh auf den Scheibenberg geschleppt, während die Flucht, bei Nahen des Polizeidieners, über die vorderen Weinberge erfolgte. Zwar ist das Scheibenschlagen immer wieder verboten worden, doch in Hörden blieb es erhalten.
Das Hördener Scheibenschlagen ist ein lebendiges Beispiel dafür, dass gewachsenes Brauchtum keiner Organisation bedarf. Das Brauchtum wird heute noch ohne Zutun eines Vereins oder einer Organisation von Rekrutenjahrgang zu Rekrutenjahrgang (obwohl es heute gar keine Rekruten mehr gibt)  übertragen.
Und inzwischen ist die Traditionsveranstaltung auch amtlich gesichert. Seit es eine Verordnung über das Naturschutzgebiet Scheibenberg gibt, steht das Hördener Scheibenschlagen sogar amtlich beglaubigt unter Naturschutz!!!
Davon hat sich beim 4. Scheibenschlagen 2004 auch Regierungspräsidentin Gerlinde Hämmerle ein Bild gemacht. Die traditionsverbundene Behördenleiterin ließ es sich nicht nehmen, selbst an dem Brauchtum dabei zu sein.

 

Fotos (Slider) mit freundlicher Genehmigung der Europäischen Fotoakademie Rastatt/www.art-web-design.eu

Badisches Tagblatt vom 5.2.2020
mit freundlicher Genehmigung der Autorin Veronika Gareus-Kugel

Badische Neueste Nachrichten vom 11.2.2022