Standbetreiber

Achtung: Auf dem Parkplatz an der Flößerhalle sind Anmeldungen nur noch auf einer Warteliste möglich!

Wir freuen uns über jeden Standbetreiber, der unserem Umzug auf der Umzugsstrecke mit seinem Angebot bereichert. Ob Getränke, Kulinarisches, Süßes, Saures, lustige Hüte, närrische Kleidung: Jedes Angebot steigert die Attraktivität des Närrischen Marktes und des Umzuges.

Allerdings: Die Betreibung eines Standes ist anmelde- und gebührenpflichtig.

Für die Betreibung eines Standes auf der Umzugsstrecke in der Landstraße, auf der Aufstellung in der Kanalstraße, auf dem Parkpkatz vor der Flößerhalle sowie im und vor dem Eingangsbereich der Flößerhalle wird ein Gestattungsentgelt, auch als eine Art Kostenbeteiligung, von derzeit 75,00 Euro  von dem Betreiber des Umzuges, der Narrenzunft, verlangt.

Wegen der Corona-Pandemie wird dieser Betrag für 2023 auf 40,00 Euro abgesenkt.

Bei den Standbetreibern auf dem Parkplatz vor der Flößerhalle werden die anfallenden Stromkosten je nach Bedarf der Stromstärke (220V = 55 €, 16 A = 70 €, 32 A = 85 €) sowie eine Müllpauschale über 20 € in Rechnung gestellt.

Wir weisen darauf hin, dass die bei der Anmeldung erhobenen Daten: Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer(n) und E-Mail-Adresse(n) für vereinsinterne Zwecke gespeichert werden. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Siehe auch Datenschutzgrundverordnung.

Das Ordnungsamt stellt für die Erstellung der Schankgenehmigung eine separate Rechnung.

Nach der Anmeldung wird die Narrenzunft die "Bewerbung" prüfen. Es folgt dann eine Eingangsbestätigung per E-Mail, anschließend der Gestattungsvertrag, zu einem späteren Zeitpunkt per E-Mail der Gestattungsvertrag als PDF, sobald dieser unterschrieben bei der Narrenzunft vorliegt (eine Rücksendung per Mail mit elektronischer Unterschrift reicht aus) und das Gestattungsentgelt eingegangen ist. Sofern Alkohol ausgeschenkt wird, spricht die Narrenzunft gegenüber dem Ordnungsamt Gaggenau eine Empfehlung zur Erteilung einer Schankgenehmigung während des Umzuges aus. Der Standbetreiber muss allerdings beim Ordnungsamt der Stadt Gaggenau in Eigenregie die Schankgenehmigung beantragen. Die Stadt Gaggenau schickt dem Antragsteller dann eine Schankgenehmigung zu.

Der Standbetreiber erhält am Umzugssonntag rechtzeitig vor dem Umzug eine Standkennzeichnung, die sichtbar am Stand anzubringen ist.

Das Ordnungsamt behält sich Kontrollen vor.

Kontaktdaten zum Ordnungsamt der Stadt Gaggenau:
buergerservice-ordnung@gaggenau.de

Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Gewerbeamt
Hauptstr. 71, 76571 Gaggenau
Tel.: 07225 962-604
Telefax: 07225 962-377